Im Standesamt können Erklärungen über Vor- und Familiennamen verschiedenster Art öffentlich beurkundet werden.
Folgende namensrechtliche Erklärungen können beim Standesamt Gersthofen abgegeben werden:
für Ehegatten/Lebenspartner:
– nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z.B. nach Eheschließung im Ausland
– nachträgliche Erklärung eines Doppelnamens durch einen Ehepartner
– Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
für Kinder:
– Einbenennung/Namenserteilung zum neuen Ehenamen der Mutter oder des Vaters
– Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung gemeinsamer Sorge durch die Eltern
– Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
– erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland
allgemein:
– Erklärungen von Vertriebenen oder Spätaussiedlern zum Vor- und Familiennamen sowie
Namensbestandteilen (§ 94 BVFG)
– Angleichung von Namen an das deutsche Namensrecht (Art. 47 EGBGB)
Erforderliche Unterlagen
Bitte fragen Sie hierzu im Standesamt telefonisch oder per E-Mail an, da hier die Unterlagen individuell erforderlich sind.