Kinderreisepass

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Wichtiger Hinweis:

Ab dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Durch eine gesetzliche Änderung müssen ab diesem Zeitpunkt auch für Kinder/Kleinkinder unter 12 Jahren, Personalausweise, Reisepässe bzw. dementsprechende vorläufige Dokumente beantragt werden.

Die bis 31.12.2023 ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit und können bis zum Ablaufdatum verwendet werden, vorausgesetzt das Kind ist auf dem Foto noch erkennbar.


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