Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen können, benötigen hierfür eine Befreiung. Die Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht kann bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht
- Personalausweis oder Reisepass
- Ärztliche Bescheinigung mit Angaben über die Notwendigkeit der Befreiung aus gesundheitlichen Gründen
Kosten
Für die Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht fallen keine Gebühren an.