Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht

Startseite / Service / Service von A-Z / Helmpflicht

Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen können, benötigen hierfür eine Befreiung. Die Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht kann bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ärztliche Bescheinigung mit Angaben über die Notwendigkeit der Befreiung aus gesundheitlichen Gründen

Kosten

Für die Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht fallen keine Gebühren an.


This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.