Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausgeübt wird. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird, die Absicht muss jedoch vorhanden sein.
Es gibt Tätigkeiten, die nicht zum Gewerbe gehören. Das sind insbesondere die freien Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) und weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Die Urproduktion (zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und die wissenschaftliche Unternehmensberatung sind kein Gewerbe.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.
Die Gewerbeanmeldung, -ummeldung, oder -abmeldung muss schriftlich bei der Stadt Gersthofen vorgenommen werden. Der bundeseinheitliche Vordruck muss handschriftlich unterschrieben sein.
Wenn die Gewerbemeldung nicht durch den Gewerbetreibenden selbst, sondern durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Gewerbemeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht sowie das Ausweisdokument des Vollmachtgebers.
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (zum Beispiel Immobilienmakler oder Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanmeldung außerdem eine Erlaubnis beziehungsweise eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.
Eine Gewerbeummeldung muss erfolgen, wenn der Sitz des Gewerbes innerhalb des Stadtgebietes Gersthofen verlegt wird oder die angezeigten Tätigkeiten sich verändern.
Die Gewerbeabmeldung muss erfolgen, wenn das Gewerbe aufgegeben wird oder der Sitz des Gewerbes in ein anderes Gemeindegebiet verlegt wird. Das Gewerbe muss dann in der neuen Gemeinde wieder angemeldet werden.
– Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
– Bei ausländischer Staatsangehörigkeit zusätzlich Kopie der Aufenthaltserlaubnis
– Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Gebühr
– Bei eingetragenen Gesellschaften (z. B. GmbH, AG etc.) aktueller und vollständiger Auszug aus dem Handelsregister
– Gewerbeanmeldung Einzelunternehmen: 35,00 Euro
– Gewerbeanmeldung juristische Personen (z. B. GmbH, UG, GmbH & Co. KG): 40,00 Euro
– Gewerbeummeldung: 25,00 Euro
– Gewerbeabmeldung: 25,00 Euro