Nachbeurkundungen

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Für einen Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall), der sich für einen Deutschen im Ausland ereignet hat, kann nachträglich und ohne zeitliche Befristung auf Antrag eine Nachbeurkundung in einem deutschen Personenstandsregister gestellt werden.


Erforderliche Unterlagen

Bitte fragen Sie hierzu im Standesamt telefonisch oder per E-Mail an, da hier die Unterlagen individuell erforderlich sind.


Weitere Hinweise und Informationen


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