Die Feuerbeschauverordnung (VBV) verpflichtet die Gemeinden zur Durchführung von Feuerbeschauen. Bei der Feuerbeschau werden alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes zusammengefasst, um primär die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und im Brandfall eine wirksame Brandbekämpfung und Rettung sicherzustellen. Diese wird vorrangig in sogenannten Sonderbauten, also Gebäuden mit erhöhtem Brand- oder Explosionsrisiko, durchgeführt. Wohngebäude unterliegen in der Regel nicht der Feuerbeschau. Sollte sich jedoch herausstellen, dass im Brandfall eine Gefahr für die Gebäudenutzer besteht (z.B. bei Lagerungen in den Flucht- und Rettungswegen), werden diese Objekte ebenfalls überprüft.