Jeder Bürger ist verpflichtet, die Änderung seines Wohnsitzes nach Gersthofen innerhalb zwei Wochen im Bürgerservicezentrum der Stadt Gersthofen anzuzeigen. Eine Anmeldung für die Zukunft ist nicht möglich.
Die Vorsprache muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erfolgen. Bei Familien oder Ehepaaren kann dies auch von einer Person erledigt werden, falls die Ausweisdokumente der weiteren Personen vorgelegt werden.
Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monaten in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.
Diesen Service können Sie auch vorab online erledigen. Eine persönliche Vorsprache muss dennoch erfolgen. Hierfür können Sie gerne einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
Erforderliche Unterlagen
Vorzulegende Unterlagen (für jede anzumeldende Person):
- alle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung (unter Dokumente & Links)
Kosten
Hierfür fallen keine Kosten an.
Weitere Hinweise und Informationen
Zusätzliche Informationen erhalten Sie über das: