Spendenbescheinigungen

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Als Sachspenden kommen Wirtschaftsgüter aller Art in Betracht. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um gebrauchte oder neuwertige Gegenstände handelt.

Spenden sind Zuwendungen, die freiwillig und unentgeltlich geleistet werden. Eine Zuwendung kann nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn dem Finanzamt eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster vorgelegt wird.
Die entsprechenden Voraussetzungen dazu sind unter dem Link. www.bundesfinanzministerium.de ersichtlich.

Üblicherweise werden Zuwendungen in Form von Geldspenden geleistet.
Die Zuwendungsbeträge sind demnach auf eines unserer Konten einzuzahlen.
Im vereinfachten Spenden-Nachweis genügt für den Spender der Bareinzahlungsbeleg der Post oder des Kredit-Institutes als Nachweismittel, wenn die Zuwendung den Betrag von 200, – Euro nicht übersteigt. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein.



Kontakt & Öffnungszeiten

Finanzverwaltung
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491-98119
E-Mail: finanzen@gersthofen.de

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