Die ehrenamtlichen Richter in Strafsachen tragen die Bezeichnung „Schöffen“ bzw. in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende die Bezeichnung „Jugendschöffen“. Alle 5 Jahre stellen die Gemeinden für die Schöffen in Strafsachen und die Jugendhilfeausschüsse für die Jugendschöffen sog. Vorschlagslisten auf, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Schöffen für die Jugend- und die Erwachsenengerichte wählt. Schöffe kann jeder Deutsche werden, der am Tag des Amtsbeginns mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre ist. Bestimmte Gründe (Angehörige eines Justizberufes, Vorstrafen, Insolvenz usw. schließen vom Amt aus. Der Gewählte muss das Amt annehmen. Schöffen kommen in den Strafsachen erster Instanz bei den Amts- und Landgerichten sowie den Berufungsverfahren beim Landgericht zum Einsatz. Es sind jeweils 2 Schöffen im Einsatz; dazu kommen je nach Spruchkörper 1, 2 oder 3 Berufsrichter.
Kontakt & Öffnungszeiten
Ordnungsamt - öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
Stichworte zu dieser Leistung:
Schöffen, Schöffenliste
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