Niederschlagswassergebühren

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Die Niederschlagswassergebühr ist Teil der Gesplitteten Abwassergebühr.  Sie wird für das Wasser bezahlt, das von den Oberflächen eines Grundstückes in den Kanal eingeleitet und durch die Kläranlage zu Trinkwasser aufbereitet wird. Die Regenmenge ist dabei unerheblich.

Die Aufteilung von Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr erfolgte nach einer Reihe von Verwaltungsgerichtsurteilen, die schließlich zu einer Gesetzesänderung führten. Danach musste in bayerischen Kommunen die Gesplittete Abwassergebühr eingeführt werden.

Die Stadt Gersthofen hat die Aufteilung von Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr 2011 rückwirkend zum Jahr 2009 vorgenommen. Die erste Auswertung erfolgte anhand von Luftbildern, inzwischen wird die Gebühr anhand der Bauunterlagen berechnet.

Gebührenhöhe

Da die Kommunen im Gebührenbereich kostendeckend arbeiten müssen, werden Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühr in regelmäßigen Abständen neu berechnet. Investitionen bei der Kanalisation und der Kläranlage schlagen dabei zu Buche und führen zu teils großen Sprüngen bei der Gebührenerhebung.

Die jährlichen Gebühren betrugen pro m² versiegelter Fläche

  • 2009                                                                                      0,14 €
  • 2010                                                                                      0,16 €
  • 2011 – 2014                                                                          0,17 €
  • 2015 – 2018                                                                          0,51 €
  • 2019 – 2022                                                                          0,01 €
  • 2023 – voraussichtlich 2026                                           0,09 €

Jahresgebühren unter 5,- € sind dabei seit 2019 nicht mehr zu bezahlen. Der Bescheid dient dann nur zu Informationszwecken.


Fälligkeit und Zahlung

Im Gegensatz zu den anderen Steuern und Gebühren wird die Niederschlagswassergebühr im Nachhinein erhoben. Das heißt, der Bescheid für das laufende Jahr wird im Dezember zugestellt, ist aber erst zum 15. März des Folgejahres fällig.

Die Änderungsveranlagungen sind 1 Monat und 3 Tage nach Bescheiddatum in einem Betrag zu bezahlen.

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Zusätzliche Hinweise

Berechnung der Niederschlagswassergebühr

Berechnungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die versiegelte Fläche eines Grundstückes, also Dachflächen, Einfahrten, Gehwege, Terrassen, Pools u.v.m.

Dabei wird zum einen der Grad der Versiegelung und zum anderen die Art der Entwässerung angerechnet. Bitte beachten Sie, Regentonnen sind keine Zisternen, sie können nicht auf die Entwässerung angerechnet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Informationsblatt.

Die Erhebung der Niederschlagswassergebühr erfolgt für Neuanlagen ab dem ersten vollen Monat nach Fertigstellung bzw. Bezug.

Wird die Art der Entwässerung oder der Grad der Versiegelung auf einem Grundstück verändert, kann ein Antrag auf Neuberechnung gestellt werden. Die geänderte Gebühr gilt dann ab dem 01.01. des Jahres, in dem die bauliche Veränderung hergestellt wurde, bzw. ab dem 01.01. des Jahres, nach dem die bauliche Veränderung im Steueramt bekannt wurde.

Bitte prüfen Sie vor dem Bau einer gezielten Versickerung, ob hierfür eine wasserrechtliche Genehmigung durch das Landratsamt Augsburg nötig ist (BEN) und ob die bauliche Veränderungen im Einklang mit dem Bebauungsplan oder anderen baurechtlichen Einschränkungen steht.

 

Widerspruch

Die Widerspruchsfrist gegen einen Niederschlagswasserbescheid beträgt in der Regel 1 Monat + 3 Tage.

Widersprüche müssen per Post oder Fax eingehen oder persönlich zur Niederschrift eingereicht werden. Eine E-Mail oder ein Telefonanruf ist nicht ausreichend.

Ist die Widerspruchsfrist verstrichen, ist der Bescheid rechts- und bestandskräftig und der Widerspruch wird abgelehnt.

Kann die Stadt Gersthofen einem Widerspruch nicht abhelfen und besteht der Widerspruchsführer auf den Widerspruch, wird das Verfahren unserer Rechtsaufsichtbehörde zur kostenpflichtigen Entscheidung weitergeleitet.

ACHTUNG: Ein Widerspruch entbindet nicht von der Zahlungspflicht!

Als weiteres Rechtsbehelfsverfahren kann auch Klage eingelegt werden beim

Bayerischen Verwaltungsgericht

Postfach 112343

86048 Augsburg,

Kornhausgasse 4

86152 Augsburg

Kontakt & Öffnungszeiten

Steueramt
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491-98120
E-Mail: steuer-gebuehren@gersthofen.de

Stichworte zu dieser Leistung:
Niederschlagswasser
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