Müllgebühren

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Die Müllgebühren werden von der Stadt Gersthofen im Auftrag des Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Augsburg erhoben.

Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang, das heißt, jedes anfahrbare bewohnte Gebäude / jede in Betrieb befindliche Arbeitsstätte muss an die Müllabfuhr angeschlossen sein und ausreichend Tonnenvolumen vorhalten.

Der Vertrag mit den Kommunen des Landkreises läuft zum 31.12.2024 aus. Danach übernimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb die meisten der Leistungen, die bislang durch die Gemeinden angeboten wurden.

Höhe der Gebühren

Die Müllgebühr setzt sich aus der Grundgebühr und der Behältergebühr zusammen. Die Grundgebühr errechnet sich aus der Anzahl der Wohneinheiten und Arbeitsstätten, die Behältergebühr ist nach dem Fassungsvermögen und dem Leerungsrhythmus gestaffelt.

Die aktuelle Gebührenübersicht finden Sie hier.


Fälligkeit und Zahlung

Die Müllgebühren werden in vier Raten jährlich fällig:

15. Februar

15. Mai

15. August

15. November

Mit der Müllgebühr für die Restmülltonnen erwerben Sie auch einen Anspruch auf kostenfreie Tonnen für Biomüll und Altpapier, sowie auf eine Sperrmüllkarte je Wohneinheit/Arbeitsstätte und Jahr.

Für 2024 ist die Zahlung noch an die Stadt Gersthofen zu leisten.



Zusätzliche Hinweise

An- und Abmeldung von Restmülltonnen

Müllgefäße können jeweils zum Monatsanfang an- bzw. abgemeldet werden. Dabei gilt ein Meldeschluss von ca. einer Woche vor dem Ummeldetermin.

Die Anmeldung erfolgt auf den/die Eigentümer oder eine Hausverwaltung, jedoch nicht auf Mieter. Dinglich berechtigte (Nießbrauch etc.) können als Bescheidempfänger und Zahlungsleistender eingetragen werden, Mieter nicht.

Eine Tonnenänderung pro Jahr ist kostenfrei, für jede weitere wird eine Arbeitsgebühr von 20,00 € erhoben.

Im Augenblick erfolgt die Tonnenummeldung noch durch die Stadt Gersthofen mit dem Formblatt “Behälterverwaltung”.

Das Angebot an Tonnen und Leerungsintervalle können Sie beim AWB Landkreis Augsburg erfahren.

Bei Leerstand (keine Person und kein Gewerbe gemeldet), können die Behälter abgemeldet werden. Die Grundgebühr muss jedoch noch ein halbes Jahr weiter getragen werden. Auf Antrag wird der Betrag rückerstattet.

Direkt benachbarte Grundstücke können eine gemeinschaftliche Nachbarschaftstonne beantragen. Dabei fallen für die Parteien jeweils Grundgebühren an, aber nur die Kosten für eine Tonne.

Biomüll und Altpapier

Beratung zu Biomüll- und Altpapiertonnen erhalten sie beim AWB Landkreis Augsburg.

Die An- und Abmeldung erfolgt ebenfalls über den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Augsburg.

Plastikmüll/Gelber Sack

Plastikmüll wird im Landkreis über gelbe Säcke entsorgt, die Sie im Bürgerservicezentrum der Stadt Gersthofen zu den Öffnungszeiten abholen können.

Ab 2024 werden im Landkreis Augsburg Gelbe Tonnen eingeführt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim AWB Augsburg-Land

Wurden Gelbe Säcke nicht abgeholt, obwohl sie rechtzeitig und erreichbar bereitgestellt waren, wenden Sie Sich an die Firma Kühl unter Tel. 0821/7490520.

 

Restmüllsäcke

Reicht das Tonnenvolumen ausnahmsweise nicht aus, können Sie im Bürgerservicecenter der Stadt Gersthofen zu den Öffnungszeiten für 7,00 €/Stück Abfallsäcke erwerben. Diese 70 l-Säcke werden zu den Leerungsterminen der Restmülltonnen vom Tonnenfahrzeug mitgenommen.

Weitere Verkaufsstellen und Informationen erhalten Sie beim AWB Augsburg-Land

Abfuhr- und Abfuhrtermine, Reklamation

Wurde eine Tonne nicht geleert, obwohl sie rechtzeitig und erreichbar bereitgestellt war, melden Sie Sich bitte bei uns und hinterlassen Ihre Kontaktdaten.

Nach Rücksprache mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Augsburg melden wir uns bei Ihnen, ob und wann eine Nachleerung erfolgt.

Ein roter Hinweiszettel an Ihrer Tonne weist darauf hin, dass eine der Vorgaben zur Tonnenleerung nicht erfüllt war (Tonne überfüllt, Plastik in der Bio-Tonne etc.). Dann erfolgt eine Leerung erst wieder zum nächsten Abfuhrtermin, wenn der Missstand abgestellt wurde. Für überfüllte Abfallcontainer kann eine zusätzliche Leerung kostenpflichtig beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Augsburg beantragt werden.

Wurden Gelbe Säcke nicht abgeholt, obwohl sie rechtzeitig und erreichbar bereitgestellt waren, wenden Sie Sich an die Firma Kühl unter Tel. 0821/7490520.

Wurde eine Tonne nicht geleert, obwohl sie rechtzeitig und erreichbar bereitgestellt war, melden Sie Sich bitte im Steueramt und hinterlassen Ihre Kontaktdaten.

Nach Rücksprache mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Augsburg melden wir uns bei Ihnen, ob und wann eine Nachleerung erfolgt.

Ein roter Hinweiszettel an Ihrer Tonne, weist darauf hin, dass eine der Vorgaben zur Tonnenleerung nicht erfüllt war (Tonne überfüllt, Plastik in der Bio-Tonne etc.). Dann erfolgt eine Leerung erst wieder zum nächsten Abfuhrtermin, wenn der Missstand abgestellt wurde. Für überfüllte Abfallcontainer kann eine zusätzliche Leerung kostenpflichtig beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Augsburg beantragt werden.

Wurden Gelbe Säcke nicht abgeholt, obwohl sie rechtzeitig und erreichbar bereitgestellt waren, wenden Sie Sich an die Firma Kühl unter Tel. 0821/7490520.

Sperrmüll

Mit der Müllgebühr für die Restmülltonnen erwerben Sie auch einen Anspruch auf eine kostenfreie Sperrmüllkarte je Wohneinheit/Arbeitsstätte und Jahr für die Entsorgung von Einrichtungsgegenständen bis 5 m³.

Elektrogeräte fallen nicht unter Sperrmüll. Sie müssen über den Einzelhandel entsorgt werden.

Informationen zum Sperrmüll finden Sie auf der Seite des AWB Landkreis-Augsburg.

Im Augenblick erhalten Eigentümer oder Hausverwaltungen, bzw. Mieter mit einer Vollmacht die Sperrmüllkarte noch im Steueramt der Stadt Gersthofen. Sie können die Sperrmüllkarte im Steueramt abholen oder mit Formular beantragen.

Bitte beachten Sie, dass die Terminvergabe zur Abholung durch die Firma Remondis vier bis sechs Wochen dauern kann!

Sperrmüllanlieferung

Sperrmüll können Sie auch kostenfrei auf der Wertstoffsammelstelle Deponie Augsburg Nord anliefern. Für größere Mengen benötigen Sie hierfür eine Sperrmüllkarte.

Gebrauchtwaren

Sind die Einrichtungsgegenstände, die sie abgeben wollen, noch zu gut für den Müll? Alternativen zur Entsorgung listet der Abfallwirtschaftsbetrieb hier auf.

Private Entsorger

Bauschutt, Metallschrott, Problemabfälle und alles was nicht zum Haus- oder Sperrmüll zählt, muss über Privatfirmen entsorgt werden.

Wertstoffsammelstellen, Wertstoffsammlungen, Glascontainer

weitere Informationen erhalten Sie hier

Wertstoffsammelstelle Batzenhofen

Deponie Augsburg-Nord


Wertstoffsammlungen

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Augsburg bietet immer wieder Sammlungen für Wert- und Problemstoffe an. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachungen.

Glascontainer

Den nächsten Altglascontainer finden Sie hier.

Bunte Flaschen gehört übrigens in den Grünglas-Container.

 

Widerspruch

Die Widerspruchsfrist gegen einen Müllbescheid beträgt in der Regel 1 Monat + 3 Tage.

Widersprüche müssen per Post oder Fax eingehen oder persönlich zur Niederschrift beim

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg

Feyerabendstraße 2

86830 Schwabmünchen

eingereicht werden. Eine E-Mail oder ein Telefonanruf ist nicht ausreichend.

Ist die Widerspruchsfrist verstrichen, ist der Bescheid rechts- und bestandskräftig und der Widerspruch wird abgelehnt.

ACHTUNG: Ein Widerspruch entbindet nicht von der Zahlungspflicht!

Als weiteres Rechtsbehelfsverfahren kann auch Klage eingelegt werden beim

Bayerischen Verwaltungsgericht

Postfach 112343

86048 Augsburg,

Kornhausgasse 4

86152 Augsburg

 

 

 

 

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Steueramt
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491-98120
E-Mail: steuer-gebuehren@gersthofen.de

Stichworte zu dieser Leistung:
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