Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Es wird auf grünlichem Spezialpapier mit dunkelgrünem Bundesadler gedruckt. Polizeiliche Führungszeugnisse geben hauptsächlich Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Sie können auch direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
Falls Sie in Gersthofen wohnhaft sind oder sich hier gewöhnlich aufhalten, können wir folgende Führungszeugnisse beim Bundeszentralregister für Sie anfordern:
- Einfaches Führungszeugnis (für private oder behördliche Zwecke)
- Erweitertes Führungszeugnis (für private oder behördliche Zwecke)
Dieses wird z. B. für die Prüfung der persönlichen Eignung in der Kinder- und Jugendhilfe (§30 a BZRG) oder bei einer sonstigen beruflichen oder ehrenamtlichen Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, in der Sie im Kontakt zu Minderjährigen stehen, benötigt. - Europäisches Führungszeugnis
Bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU werden automatisch Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. - Führungszeugnis zur Verwendung im Ausland
Das Führungszeugnis kann auch mit Überbeglaubigung oder Apostille versehen für das Ausland beantragt werden.
Den Service “einfaches Führungszeugnis für private Zwecke” können Sie auch online erledigen.
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein und Sie benötigen ein erweitertes und/oder behördliches Führungszeugnis, verwenden Sie bitte den Antrag unter Dokumente & Links.
Zur persönlichen Vorsprache können Sie gerne einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
Erforderliche Unterlagen
- Beantragung persönlich im Bürgerservicezentrum, direkt online über die Stadt Gersthofen (bei erweiterten und/oder behördlichen Führungszeugnissen schriftlich/per E-Mail mit Antrag unter Dokumente & Links) oder online über das Bundesamt für Justiz.
Bei Minderjährigen sind auch die gesetzlichen Vertreter antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit ist nur die gesetzliche Vertretung der betroffenen Person antragsberechtigt. Eine Antragstellung durch eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. - Vorlage eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass)
- Bei einem behördlichen Führungszeugnis benötigen wir Angaben über den Empfänger (Anschrift, Aktenzeichen, Verwendungszweck).
- Bei einem erweiterten Führungszeugnis benötigen wir immer einen entsprechenden schriftlichen Nachweis der anfordernden Stelle.
- Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigen wir ebenfalls einen entsprechenden schriftlichen Nachweis. Hier ist die Beantragung kostenfrei.
Kosten
13,00 EUR
Weitere Hinweise und Informationen
Zusätzliche Informationen erhalten Sie hier:
Kontakt & Öffnungszeiten
Bürgerservicezentrum
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
Telefon: 0821/2491 - 0
E-Mail: bsz@gersthofen.de
Führungszeugnis, Polizeiliches Führungszeugnis