Ehefähigkeitszeugnis

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Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen bei bestimmten Staaten ein “Ehefähigkeitszeugnis” vorlegen.

Die Frage, ob ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen ist, klären Sie bitte mit der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes oder mit dem Standesamt, bei dem Sie die Ehe schließen wollen.

Wichtig: Vereinbaren Sie bitte für dieses Anliegen telefonisch einen Termin unter


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem speziellen Fall für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nötig sind, sagen wir Ihnen gerne. Bitte erkundigen Sie sich vorher telefonisch oder vereinbaren Sie einen Termin zur Vorsprache.

Die erforderlichen Urkunden und Unterlagen stellen auf die persönliche Lebenssituation ab und sind je nach Staatsangehörigkeit verschieden.


Weitere Hinweise und Informationen


Kontakt & Öffnungszeiten

Standesamt
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491-98135
E-Mail: standesamt@gersthofen.de

Dokumente & Links

Stichworte zu dieser Leistung:
EFZ, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, Eheschließung im Ausland, Heirat, Hochzeit
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