Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen können, benötigen hierfür eine Befreiung. Die Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht kann bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht
- Personalausweis oder Reisepass
- Ärztliche Bescheinigung mit Angaben über die Notwendigkeit der Befreiung aus gesundheitlichen Gründen
Kosten
Für die Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht fallen keine Gebühren an.
Kontakt & Öffnungszeiten
Verkehrswesen
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
Telefon: 0821/2491-98132
E-Mail: verkehrswesen@gersthofen.de
Dokumente & Links
Stichworte zu dieser Leistung:
Befreiung, Gurtpflicht, Helmpflicht
Befreiung, Gurtpflicht, Helmpflicht