Befreiung von der Ausweispflicht

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Für die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Falls Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation auf längere Sicht nicht mehr in der Lage sind bei uns persönlich vorzusprechen, besteht die Möglichkeit Sie von der Ausweispflicht zu befreien.
Hierzu benötigen wir eine Bestätigung Ihres behandelnden Arztes oder Pflegeheims, aus der hervorgeht, dass Ihnen die Vorsprache aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich und eine Besserung nicht in Sicht ist.
Als Angehörige/r einer betroffenen Person, kann das Anliegen komplett von Ihnen erledigt werden, wenn Ihnen eine Vorsorgevollmacht oder gerichtliche Betreuung vorliegt.

Grundsätzlich ist bei Vorliegen aller Unterlagen eine postalische Bearbeitung oder eine Bearbeitung per E-Mail möglich (in diesen Fällen mit Kopien der Ausweisdokumente und dem Antrag unter Dokumente & Links).

Zur persönlichen Vorsprache können Sie gerne einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.


Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass), auch wenn bereits abgelaufen
  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht mit Vermerk und Stempel des behandelnden Arztes oder Pflegeheims (unter Dokumente und Links)
  • Betreuerunterlagen oder Vollmacht, falls eine andere Person zur Erledigung dieses Vorgangs vorspricht

Kosten

Hierfür fallen keine Kosten an.


Weitere Hinweise und Informationen

Zusätzliche Informationen erhalten Sie über das:


Kontakt & Öffnungszeiten

Bürgerservicezentrum
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491 - 0
E-Mail: bsz@gersthofen.de

Stichworte zu dieser Leistung:
Ausweis befreien, Befreiung Ausweispflicht
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