Rasenmähroboter sind eine Gefahr für Tiere

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Unbeaufsichtigter Einsatz kann gegen geltendes Recht verstoßen

Das Landratsamt Augsburg informiert: Was als komfortabler Gartenhelfer gilt, stellt für viele Wildtiere eine erhebliche Gefahr dar: Automatische Rasenmähroboter verletzen und töten regelmäßig Igel, Amphibien, Reptilien und andere bodenlebende Arten. Vielen Nutzerinnen und Nutzern ist dabei nicht bewusst, dass sie sich bereits heute im Konflikt mit geltendem Recht befinden können. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere besonders geschützter Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Dieses Verbot betrifft nicht nur Igel, sondern auch zahlreiche Amphibien wie Frösche, Kröten, Salamander und Molche sowie Reptilien wie Zauneidechsen, Blindschleichen oder Ringelnattern. Ein häufig diskutiertes Nachtfahrverbot greift dabei zu kurz: Auch tagsüber halten sich geschützte Tiere im Garten auf – etwa beim Sonnenbaden oder in Ruhephasen – und sind dann besonders gefährdet, da sie sich kaum bewegen und von Mährobotern nicht erkannt werden.

Sensorik erkennt kleine Tiere nicht zuverlässig

Die technische Problematik verschärft die Situation zusätzlich: Die Sensorik moderner Geräte, etwa Kamera- oder Ultraschallsysteme, erkennt kleine Tiere nicht zuverlässig. Besonders Jungtiere wie wenige Zentimeter große Amphibien bleiben für die Geräte faktisch unsichtbar. Nach fachlicher Einschätzung handelt es sich hierbei um ein systembedingtes Problem, das sich auch durch technische Weiterentwicklungen nur sehr eingeschränkt lösen lässt.

Rasenmähroboter sind eine Gefahr für Tiere

Verantwortung liegt bei den Nutzerinnen und Nutzern

Für Nutzende ergibt sich daraus eine klare Pflicht: Sie müssen sicherstellen, dass durch den Einsatz ihrer Geräte keine geschützten Tiere verletzt oder getötet werden. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder sogar strafrechtliche Konsequenzen – auch ohne zusätzliche behördliche Anordnungen. Auch das Tierschutzgesetz setzt klare Grenzen: Niemand darf einem Tier ohne „vernünftigen Grund“ Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Bequemlichkeit oder Zeitersparnis gelten rechtlich nicht als solche Gründe. In schweren Fällen kann die Tötung eines Wirbeltiers strafbar sein.

Erhöhtes Risiko

Besonders kritisch ist ein oft übersehener Widerspruch: In den Sicherheitshinweisen vieler Hersteller wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mähroboter nicht unbeaufsichtigt betrieben werden sollen. Die Verantwortung liegt somit eindeutig bei den Nutzerinnen und Nutzern. Gleichzeitig besteht der Hauptzweck der Geräte gerade darin, Zeit zu sparen und den Betrieb ohne Aufsicht zu ermöglichen. Dieser Zielkonflikt entbindet jedoch nicht von der Pflicht, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und Tiere zu schützen. Im Unterschied dazu gilt gelegentliches, handgeführtes Mähen als deutlich unkritischer: Es erfolgt unter unmittelbarer menschlicher Kontrolle, ist zeitlich begrenzt und ermöglicht es Tieren in der Regel, zu flüchten. Ein dauerhaft autonomer Betrieb hingegen erhöht das Risiko erheblich.

Landkreis appelliert, Mährobotereinsatz kritisch zu hinterfragen

Die Folgen zeigen sich bereits deutlich: Verletzte Wildtiere – insbesondere Igel – werden regelmäßig mit schweren Schnittverletzungen, gebrochenen Gliedmaßen oder inneren Verletzungen in Auffangstationen abgegeben. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz, stoßen jedoch zunehmend an ihre Grenzen.

Verantwortung gegenüber Lebewesen

„Der Schutz unserer heimischen Tierwelt beginnt direkt vor der eigenen Haustür. Rechtsbruch beginnt nicht erst im Wald oder im Naturschutzgebiet, sondern bereits im eigenen Garten. Moderne Technik entbindet niemanden von gesetzlichen Pflichten oder von Verantwortung gegenüber Lebewesen und deren Leid.“

Landrat Martin Sailer

Unverzüglich handeln

Wer ein verletztes Tier findet oder durch den Einsatz eines Mähroboters ein Tier verletzt hat, ist verpflichtet, unverzüglich zu handeln und tierärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unterlassene Hilfe verlängert unnötiges Leid und kann zusätzliche rechtliche Folgen nach sich ziehen. Der Landkreis appelliert daher an alle Gartenbesitzerinnen und -besitzer, den Einsatz von Mährobotern kritisch zu hinterfragen und verantwortungsvoll zu gestalten. Strukturreiche Gärten, Rückzugsräume für Tiere sowie ein bewusster Umgang mit Technik leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der heimischen Tierwelt. Die Botschaft ist klar: Der Einsatz von Rasenmährobotern ist kein Kavaliersdelikt. Jeder Garten kann Lebensraum sein – oder zur tödlichen Falle werden. Die Verantwortung liegt bei uns allen.

Red.: Kai Schwarz

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