Ratsbegehren und Bürgerbegehren: So läuft die Abstimmung ab

Startseite / Ratsbegehren und Bürgerbegehren: So läuft die Abstimmung ab

Am 7. April 2024 dürfen Gersthoferinnen und Gersthofer abstimmen: Für das GRÜNE HERZ mit autofreiem Teil der Bahnhofstraße zwischen Schulstraße und Strasserkreuzung oder für den Erhalt der Bahnhofstraße für den motorisierten Individualverkehr.

Es geht allerdings schon viel früher los: Jede:r bekommt die Briefwahlunterlagen nämlich automatisch nachhause und kann sie direkt ausfüllen. Sie können aber natürlich auch am Abstimmungstag, 7. April 2024, von 8 – 18 Uhr in eines der Wahllokale kommen.

Alles zur Abstimmung

Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die Bürgerentscheide zum Bürgerbegehren und Ratsbegehren.

Wann kann ich abstimmen?

Jede wahlberechtigte Gersthoferin und jeder wahlberechtigte Gersthofer bekommt die Abstimmungsunterlagen bis 17. März direkt nach Hause geschickt. Zuhause werden die Abstimmungsunterlagen gemäß der Anleitung ausgefüllt.

Dann gibt es drei Möglichkeiten: Der Abstimmungsbrief wird direkt in jeden Briefkasten geworfen, in den Rathausbriefkasten der Stadt Gersthofen eingeworfen oder im Bürgerservicezentrum zu den Öffnungszeiten abgegeben.

 

Was muss ich beachten? Wann ist meine Stimme gültig?

Auf dem Stimmzettel können drei Kreuze gemacht werden: Eine Stimme für den Bürgerentscheid 1, eine Stimme für den Bürgentscheid 2 (Ratsbegehren) und eine Stimme für die Stichfrage. Alle 3 Fragen sind als komplett eigenständig zu sehen (wie drei verschiedene Stimmzettel). Es kann bei nur einer, zwei oder allen Abstimmungsfragen ein Kreuz gemacht werden.

Falls ein Zusatz oder ein Vorbehalt auf den Stimmzettel geschrieben wird, ist der Stimmzettel ungültig. Falls bei einer Frage zwei Kreuze gesetzt werden ist der Stimmzettel ungültig.

Ich habe keine Unterlagen bekommen / finde sie nicht mehr?

Sie können zu den Öffnungszeiten ins Bürgerserviecezentrum im Rathaus Gersthofen gehen und an Eidesstatt versichern, dass Sie die Unterlagen nicht bekommen haben. Dann bekommen Sie neue Abstimmungsunterlagen.

Kann ich persönlich zur Abstimmung gehen?

Ja, das ist möglich. Am Abstimmungstag, dem 7. April 2024, gibt es im Rathaus Gersthofen und in der Mehrzweckhalle Batzenhofen Wahllokale, die von 8 – 18 Uhr geöffnet sind. Sie müssen ihren Abstimmungsschein und ihren Personalausweis mitbringen.

Quorum: Wann ist welcher Bürgerentscheid gültig?

Jeder Bürgerentscheid wird für sich gesehen. Der Bürgerentscheid ist gültig, wenn mindestens 20% der Gesamtstimmen erreicht wurden. In Gersthofen sind 17.115 Bürger:innen abstimmberechtigt.

Quorum: Sowohl Bürgerentscheid 1, als auch Bürgerentscheid 2 (zum Ratsbegehren) müssen mindestens 3424 gültige JA-Stimmen erhalten.

Erhalten beide genug Stimmen, entscheidet die Stichfrage. Der Bürgerentscheid, der in der STICHFRAGE mehr Kreuze hat, hat die Abstimmung zu seinen Gunsten entschieden.

Wenn weder der Bürgerentscheid 1 – noch der Bürgerentscheid 2 das Quorum erreichen: Bleibt alles, wie es ist, sprich der Stadtratsbeschluss vom 4. Oktober 2023, das GRÜNE HERZ mit Sperrung des kurzen Stücks Bahnhofstraße, wird umgesetzt.

Zu allen weiteren Fragen bezüglich der Abstimmung zum Bürgerbegehren und Ratsbegehren wenden Sie sich bitte an das Bürgerservicezentrum


Bürgerservicezentrum

Telefon: 0821 2491-0
E-Mail: info@gersthofen.de

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.