Die Stadt Gersthofen weist darauf hin, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft wird. Kinderreisepässe dürfen nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat.
Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein. Hinsichtlich der Einreisebestimmungen können sich Reisende z. B. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren; die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen (vgl. Nr. 1.1.2 PassVwV).
Personalausweise bzw. Reisepässe können im Bürgerservicezentrum der Stadt Gersthofen beantragt werden. Weitere Informationen hierzu gibt es auf: www.gersthofen.de/seite/buergerservice/oeffnungszeiten.php