Gesetzliche Betreuung und Vorsorge

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Was passiert, wenn man durch Unfall, Krankheit, Behinderung oder im Alter nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern? In diesem Fall muss eine im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person oder eine gesetzlich bestellte Betreuung die persönlichen Interessen beispielsweise bei Fragen der Gesundheit, im Bereich der Wohnungsangelegenheiten oder in finanziellen Angelegenheiten vertreten.

Wie man selbst auf die Gestaltung der rechtlichen Vertretung Einfluss nehmen kann, was Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung sind und was es für Fragestellungen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Betreuung gibt, erläutern die Betreuungsvereine für Augsburg und Umgebung e. V., des Caritasverbandes für die Stadt und den Landkreis Augsburg e. V. und des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V. in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Augsburg im Rahmen von kostenfreien Bürgersprechstunden.

Telefonische Voranmeldung unter Tel. 0821 312386

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Betreuungsstelle im Landratsamt Augsburg, Telefon 0821 3102 2480 oder im Internet unter www.landkreis-augsburg.de.


Veranstaltungsort
Begegnungsstätte »du & hier« Kirchstraße 12
Datum
Mi., 25.09.2024, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Veranstalter
Betreuungsvereine für Augsburg und Umgebung e. V., des Caritasverbandes für die Stadt und den Landkreis Augsburg e. V. und des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V.
Eintritt
Kostenlos


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