Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
Der Stadtrat Gersthofen hat in seiner Sitzung vom 25.09.2024 beschlossen folgende
Teilstrecke einzuziehen:
Die im beiliegenden Lageplan markierte Teilfläche der Lindenbergstraße auf Fl. Nr. 12/5, Gemarkung Edenbergen, wird eingezogen.
Bestandsverzeichnis-Nr.: 506001
Flur-Nr.: 12/5
Gemarkung: Edenbergen
Anfangspunkt der einzuziehenden Strecke: südliches Ende der Zufahrt zu Gebäuden Lindenbergstr. 1
Endpunkt der einzuziehenden Strecke: Südenende Flur-Nr. 12/5
Länge der einzuziehenden Strecke: ca. 25 m
Die Verfügung mit Begründung kann bei der Stadt Gersthofen,
Rathausplatz 1, 2. Stock, Zimmer 201, während der Parteiverkehrszeiten eingesehen werden (Tel. 2491-437).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, 86152 Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
STADT GERSTHOFEN
Gersthofen, 14.10.2024
Michael Wörle
Erster Bürgermeister