Amtliche Bekanntmachung

Startseite / Amtliche Bekanntmachung

Kostenlose Sammlung von Problemabfällen aus Haushalten

Im Rahmen der Frühjahrssammelaktion wird häuslicher Problemmüll

in: Gersthofen
am: Samstag, 27.04.2024
von: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
wo: Park + Ride Parkplatz am Bahnhof

kostenlos angenommen.


Angenommen werden Problemabfälle aus Privathaushalten und haushaltsübliche Mengen aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. Größere Mengen sind über Entsorgungs-betriebe (s. Branche: Sonderabfall) zu entsorgen.

Bitte liefern Sie den Problemmüll möglichst in Originalbehältnissen an.

Bitte auf keinen Fall den Problemmüll vor Eintreffen der Sammelfahrzeuge abstellen.

Auslaufende Flüssigkeiten, reagierende Chemikalien und Medikamente, die in falsche Hände geraten, stellen eine große Gefahr für Mensch und Umwelt dar.

Wir bitten Sie, die Auflistung sorgfältig durchzulesen, damit ein reibungsloser Ablauf der Problemabfallsammlung gewährleistet ist.

WAS KANN ABGEGEBEN WERDEN ?
Altfarben und Altlacke, nur lösemittelhaltige Farben und Lacke, nur flüssig bis pastös, keine Dispersionsfarben wie Wand-, Abtön-, Silikon, Acryl-, Kunstharzfarben

Altmedikamente
ohne Schachtel und Beipackzettel

Batterien
Gerätebatterien (Knop- und Monozellen), Akkumulatoren, Pkw-Starter-Batterien (Rücknahmepflicht der Verkaufsstellen)

Fotochemikalien
Entwickler- und Fixierbäder getrennt sammeln und anliefern

Haushaltsreiniger
z.B. WC- und Abflussreiniger, Backofenreiniger, Herd- und Metallputzmittel

Hobby-Chemikalien
Bei größeren Mengen ist eine Auflistung über Art und Menge der Chemikalien erforderlich und vor der Sammlung dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg zu melden (Tel. 0821/3102-3222).

Holzschutzmittel
Imprägnierungs- und Konservierungsmittel (flüssig bis pastös)

Kleberreste
nur lösemittelhaltig, nur flüssig bis pastös

Laugen
z. B. Abbeizmittel, Salmiak

Leuchtstoffröhren und LED-Röhren, Energiesparlampen

Lösungsmittel, brennbare Flüssigkeiten:
Reinigungsmittel, Farbverdünner, Benzin (im Gebinde), Frostschutzmittel, Spiritus, Pinselreiniger, Kaltreiniger, Bremsflüssigkeit, Aceton, Fleckentferner u. ä.

Ölige Abfälle
öltropfende Putztücher, Ölemulsionen, Ölschlämme, mineralölhaltige Fette

PCB-haltige Kleinkondensatoren
Kondensatoren bis 1 kg

Pflanzenschutzmittel
Fungizide, Herbizide, Insektizide, Sprays mit Restinhalt

Quecksilberabfälle
Thermometer, Barometer, Schalter, Quecksilberdampflampen

Rostschutzmittel
z.B. Bleimennige (flüssig bis pastös)

Säuren
Ameisen-, Essig-, Salz-, Phosphor-, Schwefelsäure, Kalk- und Rostlöser, Batteriesäuren

Schädlingsbekämpfungsmittel
Ratten-, Mäusegift und ähnliches

Spraydosen
nur mit Restinhalt

Das ist kein Problemabfall:

Abfälle, die über den Handel zurückgenommen werden müssen:

• Altreifen, Fahrradreifen,
• Altöl,
• Restentleerte Spraydosen, die schädliche Inhaltsstoffe enthielten

Abfälle, die über den Restmüll zu entsorgen sind:

• Ölbindemittel
• Glühbirnen und Halogenlampen
• Kleber, ausgehärtet
• Dispersionsfarben (Restmengen, eingetrocknet)
• Kosmetika und Körperpflegemittel
• Fahrradreifen (alternativ: Rückgabe im Handel
• Gebinde mit Farb- und Lackresten

Abfälle, die über den Gelben Sack entsorgt werden können:

• Leere, pinselrein saubere Kunststoffeimer
• Restentleerte Spraydosen, die keine schädlichen Inhaltstoffe enthielten

Abfälle, die auf der Wertstoffsammelstelle entsorgt werden können:

• Völlig leere Behältnisse aus Metall
• PUR-Schaumdosen mit P.D.R. Symbol
• Leere ausgetropfte Mineralöbehältnisse aus Kunststoff bzw. aus Metall

Abfälle, die nur mit Entsorgungsnachweis entsorgt werden dürfen:

• Nachtspeicheröfen
• Photovoltaikmodule


Weitere Auskünfte erteilt die Abfallberatung, Tel. 0821 / 3102-3222
abfallberatung@lra-a.bayern.de, www.awb-landkreis-augsburg.de

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.