Kostenlose Sammlung von Problemabfällen aus Haushalten
Im Rahmen der Frühjahrssammelaktion wird häuslicher Problemmüll
in: Gersthofen
am: Samstag, 27.04.2024
von: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
wo: Park + Ride Parkplatz am Bahnhof
kostenlos angenommen.
Angenommen werden Problemabfälle aus Privathaushalten und haushaltsübliche Mengen aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. Größere Mengen sind über Entsorgungs-betriebe (s. Branche: Sonderabfall) zu entsorgen.
Bitte liefern Sie den Problemmüll möglichst in Originalbehältnissen an.
Bitte auf keinen Fall den Problemmüll vor Eintreffen der Sammelfahrzeuge abstellen.
Auslaufende Flüssigkeiten, reagierende Chemikalien und Medikamente, die in falsche Hände geraten, stellen eine große Gefahr für Mensch und Umwelt dar.
Wir bitten Sie, die Auflistung sorgfältig durchzulesen, damit ein reibungsloser Ablauf der Problemabfallsammlung gewährleistet ist.
WAS KANN ABGEGEBEN WERDEN ?
• Altfarben und Altlacke, nur lösemittelhaltige Farben und Lacke, nur flüssig bis pastös, keine Dispersionsfarben wie Wand-, Abtön-, Silikon, Acryl-, Kunstharzfarben
• Altmedikamente
ohne Schachtel und Beipackzettel
• Batterien
Gerätebatterien (Knop- und Monozellen), Akkumulatoren, Pkw-Starter-Batterien (Rücknahmepflicht der Verkaufsstellen)
• Fotochemikalien
Entwickler- und Fixierbäder getrennt sammeln und anliefern
• Haushaltsreiniger
z.B. WC- und Abflussreiniger, Backofenreiniger, Herd- und Metallputzmittel
• Hobby-Chemikalien
Bei größeren Mengen ist eine Auflistung über Art und Menge der Chemikalien erforderlich und vor der Sammlung dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg zu melden (Tel. 0821/3102-3222).
• Holzschutzmittel
Imprägnierungs- und Konservierungsmittel (flüssig bis pastös)
• Kleberreste
nur lösemittelhaltig, nur flüssig bis pastös
• Laugen
z. B. Abbeizmittel, Salmiak
• Leuchtstoffröhren und LED-Röhren, Energiesparlampen
• Lösungsmittel, brennbare Flüssigkeiten:
Reinigungsmittel, Farbverdünner, Benzin (im Gebinde), Frostschutzmittel, Spiritus, Pinselreiniger, Kaltreiniger, Bremsflüssigkeit, Aceton, Fleckentferner u. ä.
• Ölige Abfälle
öltropfende Putztücher, Ölemulsionen, Ölschlämme, mineralölhaltige Fette
• PCB-haltige Kleinkondensatoren
Kondensatoren bis 1 kg
• Pflanzenschutzmittel
Fungizide, Herbizide, Insektizide, Sprays mit Restinhalt
• Quecksilberabfälle
Thermometer, Barometer, Schalter, Quecksilberdampflampen
• Rostschutzmittel
z.B. Bleimennige (flüssig bis pastös)
• Säuren
Ameisen-, Essig-, Salz-, Phosphor-, Schwefelsäure, Kalk- und Rostlöser, Batteriesäuren
• Schädlingsbekämpfungsmittel
Ratten-, Mäusegift und ähnliches
• Spraydosen
nur mit Restinhalt
Das ist kein Problemabfall:
Abfälle, die über den Handel zurückgenommen werden müssen:
• Altreifen, Fahrradreifen,
• Altöl,
• Restentleerte Spraydosen, die schädliche Inhaltsstoffe enthielten
Abfälle, die über den Restmüll zu entsorgen sind:
• Ölbindemittel
• Glühbirnen und Halogenlampen
• Kleber, ausgehärtet
• Dispersionsfarben (Restmengen, eingetrocknet)
• Kosmetika und Körperpflegemittel
• Fahrradreifen (alternativ: Rückgabe im Handel
• Gebinde mit Farb- und Lackresten
Abfälle, die über den Gelben Sack entsorgt werden können:
• Leere, pinselrein saubere Kunststoffeimer
• Restentleerte Spraydosen, die keine schädlichen Inhaltstoffe enthielten
Abfälle, die auf der Wertstoffsammelstelle entsorgt werden können:
• Völlig leere Behältnisse aus Metall
• PUR-Schaumdosen mit P.D.R. Symbol
• Leere ausgetropfte Mineralöbehältnisse aus Kunststoff bzw. aus Metall
Abfälle, die nur mit Entsorgungsnachweis entsorgt werden dürfen:
• Nachtspeicheröfen
• Photovoltaikmodule
Weitere Auskünfte erteilt die Abfallberatung, Tel. 0821 / 3102-3222
abfallberatung@lra-a.bayern.de, www.awb-landkreis-augsburg.de