Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl
[X] des Gemeinderats /Stadtrats,
[X] der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters/
der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters,
[X] des Kreistags
[X] der Landrätin oder des Landrats
am Sonntag, 08. März 2026
1.
Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2.
Es bestehen folgende Eintragsmöglichkeiten:
| Nr. des Eintragungsraums | Anschrift des Eintragungsraums | Eintragungszeiten | barrierefrei ja/nein |
| 1-8 | Rathaus Gersthofen Bürgerservicezentrum Rathausplatz 1 86368 Gersthofen | Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr Dienstag, Mittwoch 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Donnerstag 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr zusätzlich am 15.01.2026 13:30 Uhr bis 20:00 Uhr 17.01.2026 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr | Ja |
3.
Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Stadt Gersthofen eintragen.
4.
Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Stadt Gersthofen oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
5.
Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.