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Bekanntmachung: Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J12 – 1. Änderung und Erweiterung „Nördlich der Kreisstraße A5“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

BAULEITPLANUNG DER STADT GERSTHOFEN

Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J12 – 1. Änderung und Erweiterung „Nördlich der Kreisstraße A5“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Gersthofen hat in seiner Sitzung vom 29.03.2023 beschlossen, nördlich der Kreisstraße A5 einen Bebauungsplan Nr. J12 – 1. Änderung und Erweiterung „Nördlich der Kreisstraße A5“, aufzustellen.

Planungsziel ist, die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen (Industrie) im Sinne des § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Bereich der derzeitigen Ausgleichsfläche, vorbehaltlich des Nachweises von geeigneten Ersatzflächen, analog den bereits bestehenden Bauflächen.

Die Fertigstellung des Mercedesrings wird in seinem geplanten Verlauf nicht weiterverfolgt. Es soll ein geänderter Straßenverlauf mit Bau eines Wendehammers umgesetzt werden.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes Nr. J12 – 1. Änderung – hat die Stadt Gersthofen im Bebauungsplan, als verkehrliche Festsetzung, einen geschlossenen Verkehrsring (Mercedesring) vorgesehen.

Auf den Lageplan mit den Grenzen des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan wird Bezug genommen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Anlage:

  • Auszug aus dem Lageplan mit dem Geltungsbereich für den Bebauungsplan
Gersthofen, den 12.12.2024 STADT GERSTHOFEN

Michael Wörle Erster Bürgermeister  
                                                                                      
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