Bekanntmachung: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gersthofen, Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J12 – 1. Änderung und Erweiterung „Nördlich der Kreisstraße A5“
BAULEITPLANUNG DER STADT GERSTHOFEN;
7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gersthofen
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J12 – 1. Änderung und Erweiterung „Nördlich der Kreisstraße A5“
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Der Planungsausschuss der Stadt Gersthofen hat in seiner Sitzung vom 04.12.2024 beschlossen, für das Gebiet nördlich der Kreisstraße A5,
den seit 03.05.2019 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Gersthofen,
von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ in „gewerbliche Bauflächen (GI)“ im Sinne des § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ändern (7. Flächennutzungsplanänderung).
Auf den anliegenden Lageplan mit dem Änderungsbereich für den Flächennutzungsplan wird Bezug genommen.
Es ist Ziel der Stadt Gersthofen, mit diesem Verfahren zur Änderung der Bauleitplanung bzw. Aufstellung eines Bebauungsplanes auf dem Gebiet nördlich der Kreisstraße A 5, Gemarkung Gersthofen, auf dem Grundstück Flur Nr.1300, „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ in „gewerbliche Bauflächen (GI)“ im Sinne des § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Darstellung zu bringen.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Nachdem die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung oder Entwicklung dieses Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen dargelegt werden können, will die Stadt Gersthofen als Planungsträger, die Öffentlichkeit von diesem Planungsvorhaben frühzeitig unterrichten. Der Öffentlichkeit wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben (Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB).
Diese frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird durch öffentliche Auslegung des Planungskonzeptes, mit Begründung – bestehend aus den textlichen und zeichnerischen Grundlagen – durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom
Freitag, 20. Dezember 2024 bis einschließlich Freitag, 31. Januar 2025
Foyer Erdgeschoss des Rathauses Gersthofen, der Eingang erfolgt über das Bürgerservicezentrum
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Montag: 13:30 Uhr – 16:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
bzw. nach Vereinbarung statt.
Während dieser Zeit besteht für die Öffentlichkeit auch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung dieser Planung.
- Der Planungsausschuss der Stadt Gersthofen hat am 04.12.2024 beschlossen, im sog. Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB), für das Gebiet nördlich der Kreisstraße A 5 den Bebauungsplan Nr. J 12 – 1. Änderung und Erweiterung“ aufzustellen.
Auf den Lageplan mit den Grenzen des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan wird Bezug genommen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans J12 ergibt sich aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von 73.281 m².
Der Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Flurnummern 1300, 1301/1 sowie Teilflächen der Fl.-Nrn. 1300/6, 1300/17, 1300/19 und 1301. Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Gemeinde und der Gemarkung Gersthofen.
Planungsziel ist die Ausweisung weiterer gewerblicher Bauflächen in einem Industriegebiet.
Das Verfahren soll als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden, sowie die erforderlichen Voraussetzungen für die Expansion eines ortsansässigen Unternehmens zu schaffen und damit die wirtschaftliche Struktur der Stadt zu stärken.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Nachdem die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung oder Entwicklung dieses Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen dargelegt werden können, will die Stadt Gersthofen als Planungsträger, die Öffentlichkeit von diesem Planungsvorhaben frühzeitig unterrichten. Der Öffentlichkeit wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben (Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB).
Diese frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird durch öffentliche Auslegung des Planungskonzeptes, mit Begründung, Umweltbericht – bestehend aus den textlichen und zeichnerischen Grundlagen – durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom
Freitag, 20. Dezember 2024 bis einschließlich Freitag, 31. Januar 2025
Foyer Erdgeschoss des Rathauses Gersthofen, der Eingang erfolgt über das Bürgerservicezentrum
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Montag: 13:30 Uhr – 16:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
bzw. nach Vereinbarung
statt.
Während dieser Zeit besteht für die Öffentlichkeit auch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung dieser Planung.
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Auch das Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter folgendem
Link: https://gersthofen.de/stadt/bekanntmachungen/
veröffentlicht.
Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren”, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
- Auszug aus dem Lageplan mit dem Änderungsbereich für den Flächennutzungsplan
- Auszug aus dem Lageplan mit den Grenzen des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan Nr. J12 – 1. Änderung und Erweiterung
Gersthofen, den 12.12.2024 STADT GERSTHOFEN Michael Wörle Erster Bürgermeister |