Vollstreckung

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Erfolgt auch nach Mahnung keine Zahlung des rückständigen Betrages, ergreift die Stadtkasse Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Die Abnahme der Eidesstattlicher Vermögensauskunft, ein Schufa-Eintrag oder die Pfändung von Vermögen und/oder Forderungen etc.  sind für den Schuldner nicht nur unangenehm, sondern teilweise auch mit hohen Kosten verbunden.

Im Sinne des Gleichbehandlungsgebotes ist die Stadtkasse auch verpflichtet, vergleichsweise geringe Beträge zwangsweise einzutreiben.



Ist eine Forderung der Stadt Gersthofen fällig, erfolgt keine Zahlungserinnerung. Stattdessen bekommen Sie eine kostenpflichtige Mahnung.

Bitte beachten Sie, dass die Forderungen aus städtischen Gebühren- und Steuerbescheiden auch dann fristgerecht zu zahlen sein, wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt haben.



Können Sie eine Rechnung oder einen Bescheid nicht rechtzeitig oder in einer Summe bezahlen, wenden Sie sich frühzeitig an die Stadtkasse.

Wir versuchen, mit Ihnen eine Lösung zu finden.


Zu den Öffnungszeiten können Sie Zahlungen auch im Rathaus leisten. Über den Kassenautomaten sind Bareinzahlungen oder Zahlungen mit Bankkarte möglich. Hierfür erhalten Sie in der Stadtkasse ein Einzahlungskärtchen, das alle wichtigen Informationen enthält, damit Ihre Zahlung sofort richtig verbucht werden kann.


Wiederkehrende Zahlungen an die Stadt Gersthofen ziehen wir gerne per Lastschrift von Ihrem Konto ein. Dazu müssen Sie uns nur ein SEPA-Mandat erteilen.

Auf Wunsch können Sie einschränken, für welche Zahlungen das Mandat gelten soll. Auch ein Widerruf ist jederzeit möglich.

Eine Aufnahme oder Änderung von Kontodaten per Telefon oder einfacher E-Mail ist nicht möglich. Gerne können Sie uns aber das unterschriebene Formular faxen oder mailen.


Weitere Hinweise und Informationen

Bitte beachten Sie, dass ein nicht genutztes SEPA-Mandat nach drei Jahren verfällt.


Für Überweisungen an die Stadt Gersthofen stehen Ihnen zwei Konten zu Verfügung.

Bitte geben Sie bei Rechnungen die in der Rechnung genannte Rechnungsnummer und den Verwendungszweck an, bei Bescheiden die PK-Nummer (Personenkonto-Nummer). Nur dann kann Ihre Zahlung richtig verbucht werden.


Stadt Gersthofen

Sparkasse Schwaben-Bodensee
IBAN: DE78 7315 0000 0000 1752 16
BIC: BYLADEM1MLM  

VR Bank Handels- und Gewerbebank Augsburg eG
IBAN: DE94 7206 2152 0000 0220 04
BIC: GENODEF1MTG

Verkehrsüberwachungsdienst Stadt Gersthofen

Sparkasse Schwaben-Bodensee
IBAN: DE34 7315 0000 0000 1752 32
BIC: BYLADEM1MLM


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