Auskunftssperre

Es ist möglich eine Auskunftssperre einzurichten, wenn eine Gefahr für Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen vorliegt. Sprechen Sie hierfür bitte persönlich bei der Stadt Gersthofen im Bürgerservicezentrum vor.

Diesen Service können Sie auch vorab online erledigen. Eine persönliche Vorsprache muss dennoch erfolgen. Hierfür können Sie gerne einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.


Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Nachweise, die das Einrichten einer Auskunftssperre begründen

Kosten

Hierfür fallen keine Kosten an.


Weitere Hinweise und Informationen

Zusätzliche Informationen erhalten Sie über das:


Falls gewünscht, können Sie persönlich im Bürgerservicezentrum der Stadt Gersthofen eine Übermittlungssperre zu folgenden Datenübermittlungen einrichten lassen:

  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern

Diesen Service können Sie auch online erledigen. Zur persönlichen Vorsprache können Sie gerne einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.


Erforderliche Unterlagen

Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)


Kosten

Hierfür fallen keine Kosten an.


Weitere Hinweise und Informationen

Zusätzliche Informationen erhalten Sie über das:


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