Sollten Sie einen Nebenwohnsitz innerhalb Gersthofens haben, einen Hauptwohnsitz außerhalb Gersthofens und der Nebenwohnsitz soll nun zum Hauptwohnsitz werden, müssen Sie dies innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen im Bürgerservicezentrum der Stadt Gersthofen anzeigen. Ein Wechsel für die Zukunft ist nicht möglich.
Die Vorsprache muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erfolgen. Bei Familien oder Ehepaaren kann dies auch nur von einer Person erledigt werden, falls die Personaldokumente der weiteren Personen vorgelegt werden.
Diesen Service können Sie auch vorab online erledigen. Eine persönliche Vorsprache muss dennoch erfolgen. Hierfür können Sie gerne einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
Erforderliche Unterlagen
Vorzulegende Unterlagen (für jede anzumeldende Person):
- alle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung (unter Dokumente & Links)
Kosten
Hierfür fallen keine Kosten an.