Aus einem besonderen kurzfristigen Anlass kann der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen, vorübergehend und bis auf Widerruf gestattet werden.
Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. Besondere Ereignisse können etwa sein: Jubiläumsfeste, Schützenfeste, Sportveranstaltungen, Volksfeste, Vereinsveranstaltungen, Märkte und Ähnliches. Die Besucher dürfen nur im Rahmen eines besonderen Ereignisses mit Speisen und Getränken versorgt werden.
Der Antrag muss schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Gersthofen mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.