Ausländische Mitbürger können unter gewissen Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Für Personen, die in Gersthofen wohnhaft sind, ist das Landratsamt Augsburg zuständig.
Ausländische Mitbürger können unter gewissen Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Für Personen, die in Gersthofen wohnhaft sind, ist das Landratsamt Augsburg zuständig.