Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen bei bestimmten Staaten ein “Ehefähigkeitszeugnis” vorlegen.
Die Frage, ob ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen ist, klären Sie bitte mit der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes oder mit dem Standesamt, bei dem Sie die Ehe schließen wollen.
Wichtig: Vereinbaren Sie bitte für dieses Anliegen telefonisch einen Termin unter
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen in Ihrem speziellen Fall für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nötig sind, sagen wir Ihnen gerne. Bitte erkundigen Sie sich vorher telefonisch oder vereinbaren Sie einen Termin zur Vorsprache.
Die erforderlichen Urkunden und Unterlagen stellen auf die persönliche Lebenssituation ab und sind je nach Staatsangehörigkeit verschieden.