Um einen Nebenwohnsitz in Gersthofen anzumelden, sprechen Sie bitte im Bürgerservicezentrum vor.
Die Vorsprache muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erfolgen.
Im Bundesmeldegesetz wird zwischen Haupt- und Nebenwohnungen unterschieden. Nutzt ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Die Hauptwohnung ist im Allgemeinen die Wohnung, wo sich der Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse darstellt. Alle übrigen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Eventuelle Eigentumsverhältnisse spielen dabei keine Rolle.
Diesen Service können Sie auch vorab online erledigen. Eine persönliche Vorsprache muss dennoch erfolgen. Hierfür können Sie gerne einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
Erforderliche Unterlagen
Vorzulegende Unterlagen (für jede anzumeldende Person):
- alle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung (unter Dokumente & Links)
Kosten
Hierfür fallen keine Kosten an.
Weitere Hinweise und Informationen
Zusätzliche Informationen erhalten Sie über das: