Ein Zuzug aus dem Ausland nach Gersthofen ist innerhalb zwei Wochen im Bürgerservicezentrum anzuzeigen. Eine Anmeldung für die Zukunft ist nicht möglich.
Alle anzumeldenden Personen müssen persönlich vorsprechen.
Ausnahme Kurzaufenthalt:
Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).
Zur persönlichen Vorsprache können Sie gerne einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
Erforderliche Unterlagen
Vorzulegende Unterlagen (für jede anzumeldende Person):
- alle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde bei Ledigen, Eheurkunde bei Verheirateten, Eheurkunde und Scheidungsurteil bei Geschiedenen (ggfs. mit Übersetzungen, falls es sich nicht um deutsche Urkunden handelt)
Kosten
Hierfür fallen keine Kosten an.
Weitere Hinweise und Informationen
Zusätzliche Informationen erhalten Sie über das: