In den Bauantragsunterlagen ist ein Stellplatznachweis zu führen. In wenigen Ausnahmefällen hat der Bauherr die Möglichkeit mit formlosen Schreiben eine Ablösung von der Stellplatzpflicht gem. der Garagen- und Stellplatzsatzung zu beantragen.
In den Bauantragsunterlagen ist ein Stellplatznachweis zu führen. In wenigen Ausnahmefällen hat der Bauherr die Möglichkeit mit formlosen Schreiben eine Ablösung von der Stellplatzpflicht gem. der Garagen- und Stellplatzsatzung zu beantragen.