Amtliche Bekanntmachung

Startseite / Amtliche Bekanntmachung

Ausschreibung für eine/n Pächter für die Mittagsversorgung der Anna-Pröll-Mittelschule Gersthofen

Ausschreibung für eine/n Pächter für die Mittagsversorgung der Anna-Pröll-Mittelschule Gersthofen

Kennziffer: SV-2025-1

Der Fachbereich Kinder, Jugend, Soziales sucht zum 01.09.2026:

  • eine/n Pächter/-in für die Mittagsverpflegung an der Anna-Pröll-Mittelschule Gersthofen, Theresienstr. 12, 86368 Gersthofen
  • Zubereitung der Speisen vor Ort in der Schulküche

Wir erwarten:

  • Berufsausbildung als Koch/Köchin oder vergleichbare Qualifikationen mit Referenzen in der Gastronomie
  • eine vollwertige, ökologisch orientierte und kinder- bzw. jugendgerechte Ernährung zu sozialverträglichen Preisen. Das Verpflegungsangebot orientiert sich an den Grundlagen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und damit nach dem „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ in seiner jeweils gültigen Fassung.
  • Kochen vor Ort in der Schulküche, keine Anlieferung der Schulverpflegung

Abgabetermin für Ihre Bewerbung:
Dienstag, 16. Dezember 2025, 09.00 Uhr
Stadt Gersthofen, Vergabestelle
Postanschrift: Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
Im verschlossenen Briefumschlag (Kennziffer: SV-2025-1)

Die Vorstellungsgespräche
werden ab dem 07.01.2026 stattfinden. Sollten Sie sich in der engeren Auswahl befinden, werden wir Sie über den genauen Termin informieren.

Ansprechpartnerin im Fachbereich Kinder, Jugend, Soziales:
Rachel-Deborah Krüll; Tel. 0821/2491-342, kinderbetreuung@gersthofen.de

Allgemeines zur Mittagsverpflegung
Den Schülerinnen und Schülern der Anna-Pröll-Mittelschule Gersthofen soll die Möglichkeit gegeben werden, von Montag bis Donnerstag vor dem Nachmittagsunterricht an einer Verpflegung in Form eines warmen Mittagessens teilzunehmen. Von Montag bis Freitagvormittag besteht die Möglichkeit, einen Pausenverkauf durchzuführen.

Die Schülerinnen und Schüler werden in der Stundentafel ein ausreichendes Zeitfenster erhalten, um an der Mittagsversorgung teilnehmen zu können.

Wir möchten darauf hinweisen, dass
• die Schüler/-innen in den Ganztagsklassen verpflichtet sind, am Mittagessen teilzunehmen
• die Mensa zugleich Aufenthaltsraum von Schülerinnen und Schülern ist und evtl. auch für Studierzwecke benutzt wird.

Das Mittagessen soll den Ansprüchen einer zeitgemäßen, das heißt vollwertigen, ökologisch orientierten und kinder-/jugendgerechten Ernährung entsprechen. Das Verpflegungsangebot orientiert sich an den Grundlagen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und damit nach dem „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ in seiner jeweils gültigen Fassung. Es wird erwartet, dass von Montag bis Donnerstag zwei warme Hauptgerichte mit einer wechselnden Komponente (Vorspeise, Suppe oder Nachspeise) angeboten werden. Wird ein fleischhaltiges Gericht angeboten, muss zusätzlich eine vegetarische oder vegane Alternative bereitgestellt werden. Im Bedarfsfall muss der Auftragnehmer Rücksicht auf Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten nehmen.

SchuleAdressePotenzielle Essensteilnehmer/-innen
Anna-Pröll-Mittelschule GersthofenTheresienstraße 12 86368 Gersthofenca. 135 Schüler täglich (monatlich circa 2.160 Essen – Diese können während der Vertragslaufzeit sowohl nach oben als auch nach unten abweichen)

Rahmenbedingungen des Pacht-/Dienstleistungskonzessionsvertrages:
Voraussetzung für den Küchenbetrieb ist der Abschluss eines Dienstleistungskonzessionsvertrages mit der Stadt Gersthofen.

Das in Anlage 2 der Bekanntmachung beigefügte Leistungsbeschreibung wird Vertragsbestandteil.

Das wirtschaftliche Risiko der Leistungserbringung und der Vertragsabwicklung im Hinblick auf die Leistung an die Schüler/-innen liegt beim Unternehmer.

Die Abrechnung ist durch den Pächter direkt mit den einzelnen Schüler-/innen durchzuführen.

Der Aufenthaltsraum wird nicht mitverpachtet.

Die persönliche Anwesenheit des/der Pächters/-in oder eines geeigneten, verantwortlichen Ansprechpartners/-in des/der Pächters/-in (mit Nennung des Namens und der Qualifikation) ist während der Öffnungszeit gefordert.

Das Rauchen ist im Schulhaus wie auch auf dem Schulgelände verboten und gilt ausnahmslos für alle Personen.

Der/die Pächter/-in ist zur Unterverpachtung nicht berechtigt.

Dem/der Pächter/-in obliegt die Erhaltung der verpachteten Räume und des Inventars.

Der/die Pächter/-in verpflichtet sich, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen bzw. eine bereits bestehende entsprechend anzupassen. Als Mindestversicherungssumme sind 5.000.000,- € pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000,- € für Vermögensschäden erforderlich. Mietsachschäden (Schäden an städt. Eigentum) müssen in die Sachschäden voll einbezogen sein. Der/die Pächter/-in ist in der Wahl seines Versicherers frei.

Hinweis: Für durch den/die Pächter/-in selbst eingebrachtes Inventar/Zubehör/Vorräte hat dieser selbst für den Abschluss einer Inhaltsversicherung und einer möglichen Betriebsunterbrechungsversicherung zu sorgen.

Es ist zu beachten, dass die Stadt Gersthofen nicht für Schäden bei Stromausfall (Gefriergut) aufkommen wird.

Mit der Verpachtung der Küche, soll die Versorgung der Schüler/-innen sowie die der Lehrkräfte und anderen Dienstkräfte der Schule mit einem altersgerechten Sortiment an Lebensmitteln zu sozialverträglichen Preisen – d.h. zu Preisen, die erheblich unter dem Preisniveau von Kleingaststätten, Kiosken u. ä., liegen – gewährleistet werden.

Die Prüfung, ob die Preisgestaltung dem entspricht, erfolgt durch die Stadtverwaltung unter Einbeziehung der Schulleitung.

Für den/die Pächter/-in besteht die Möglichkeit auch einen Pausenverkauf für die Schülerinnen und Schüler anzubieten. Der Verkauf kann an allen Schultagen geöffnet sein.

Die Mittagsverpflegung für die Schule verteilt sich auf folgende Stoßzeiten:
12:10 Uhr
12:55 Uhr
13:20 Uhr
13:30 Uhr

Küchen-Einrichtung:
Die Stadt stellt die Kücheneinrichtung (siehe dazu beigefügter Grundrissplan mit Inventar-Aufstellung).

Vom Pächter/-in müssen gestellt werden:
Verbrauchsmaterialen u.a. für die Geschirrspülmaschine
Um im Bereich Geschirrrückgabe/Abspülen Kosten einzusparen, räumen die Schüler selbständig die Tabletts mit Teller, Besteck, Müll auf den Servierwagen.

Anderweite (nichtschulische) Nutzung der Küche:
Falls vom Pächter gewünscht, kann neben der schulischen Nutzung auch eine Nutzung für private Zwecke gestattet werden, soweit dadurch die schulische Nutzung nicht beeinträchtig wird und die Privatsphäre sowie die Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler gewahrt bleiben. Die schulische Nutzung hat jederzeit Vorrang.

Die Stadt Gersthofen behält sich das Recht vor, für die private Nutzung der Küche und der dazugehörigen Einrichtungen einen Pachtzins und etwaige Betriebskosten zu verlangen. Die Höhe wird gesondert festgelegt.

Kaution
Der/die Pächter/-in zahlt an die Stadt vor Übergabe der Pachträume eine Kaution in Höhe von 7.000,- €. Der Kautionsbetrag wird verzinst. Die Kaution kann in Form einer Bankbürgschaft geleistet werden. Ein Nachweis über die Zahlung der Kaution ist bis 31. Juli 2026 vorzulegen.

Reinigung:
Die Reinigung der Pachträume hat der/die Pächter/-in auf eigene Kosten durchzuführen.

Bitte beachten Sie, dass der Aufenthaltsraum nicht mitverpachtet wird.
Darüber hinaus hat der/die Pächter/-in während der Öffnungszeiten im unmittelbaren Umfeld der Küche vor allem zur Vermeidung von Unfallgefahren grobe Verunreinigungen und Abfälle zu beseitigen bzw. durch entsprechendes Einwirken auf seine Kunden zu verhindern.

Der/die Pächter/-in ist angehalten die Bestrebungen der Schule bei den Energie-, Wasser- und Müll-Einsparungen zu unterstützen.

Dauer / Kündigung des Pacht-/Vertragsverhältnisses
Das Pacht-/Vertragsverhältnis wird vom 01.09.2026 bis 31.07.2029 geschlossen.

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der Stadt gegenüber dem/der Pächter/-in zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Die Vertragspartner können den Vertrag jeweils zum 31.03. eines Kalenderjahres zum Schuljahresende (31.07. eines Kalenderjahres) ordentlich kündigen.

Folgende Bedingungen für die Bewirtschaftung der Mensa sind verbindlich einzuhalten (Mindestkriterien):
• Erfüllung des Leistungsverzeichnisses
• Einhaltung der oben genannten Rahmenbedingungen des Pachtvertrages/Dienstleistungskonzessionsvertrages

Folgende Kriterien werden für die Bewertung/Wichtung zu Grunde gelegt:
• Preis 30 %
• Verpflegungskonzept 20 %
• Vorstellungsgespräch 30 %
• Umweltbezogene Aspekte 20 %

Ausschlusskriterien:
• die Anlagen sind nicht alle unterschrieben
• die Frist für die Einreichung des Angebots wird nicht eingehalten

Die Bewerbungsformulare sind zu unterschreiben und danach in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, welcher mit dem Angebotsaufkleber (Anlage 1.6) zu versehen ist. Die vollständige Bewerbung muss bis spätestens 16. Dezember 2025, 09.00 Uhr bei der Stadt Gersthofen, Vergabestelle, Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen in der genannten Form in Papier und unterschrieben per Post eingegangen sein. In der Bewerbung ist insbesondere darzulegen, dass die Mindestkriterien und auch die genannten Leistungsvorgaben erfüllt werden können. Soweit sich nur ein Bewerber bewirbt und dieser die Anforderungen nicht optimal erfüllt, ist es möglich, das Verfahren aufzuheben.

Es gilt das Datum des Eingangs bei der Stadt Gersthofen. Die Bindefrist endet am 30. Januar 2026. Das Ergebnis des Pächterauswahlverfahrens wird dem Stadtrat der Stadt Gersthofen zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Auf der Homepage der Stadt Gersthofen sind die Bewerbungsunterlagen und Anlagen 1 bis 5 zu finden (www.gersthofen.de/bekanntmachungen).

Die Bewerbungsunterlagen beinhalten:

  • Bewerbungsformular (Anlage 1.1)
    • Bestätigung über die Kenntnisnahme des Leistungsverzeichnisses (Anlage 1.2)
    • Liste der Nachweise (Anlage 1.3)
    • Erklärung (Anlage 1.4)
    • Darstellung des Anteils an regionalen und saisonalen Produkten
    • Darstellung des Verpflegungskonzeptes
    • Angebotsaufkleber (Anlage 1.5)

Anlagen der Bekanntmachung (Ausschreibung):

  • Anlage 1 Bewerbungsformulare:
    • Anlage 1.1 Bewerbungsformular
    • Anlage 1.2 Bestätigung über die Kenntnisnahme des Leistungsverzeichnisses
    • Anlage 1.3 Liste der Nachweise
    • Anlage 1.4 Erklärung über Masernschutzimpfung
    • Anlage 1.5 Angebotsaufkleber
  • Anlage 2 – Leistungsverzeichnis
  • Anlage 3 – Wertungsmatrix
  • Anlage 4 – Inventarliste
  • Anlage 5 – Grundriss

Gersthofen, 18. November 2025

Michael Wörle
Erster Bürgermeister

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.